Gemeinnützigkeit im ersten Schritt abgelehnt
Die Ablehnung kommt nicht ganz überraschend. Der Vorstand des neu gegründeten Vereins hatte diese Entscheidung im Vorfeld nicht ausgeschlossen. Dennoch ist dies natürlich sehr bedauerlich, da dies verschiedene Auswirkungen nach sich zieht. Sollte es bei der Entscheidung bleiben könnte man beispielsweise keine Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Auch käme man für verschiedene Fördertöpfe nicht mehr in Frage. Dies kann unter Umständen auch mal 1.000 Euro und mehr ausmachen. "Wir bedauern es sehr, dass man unser ehrenamtliches Engagement aktuell nicht als gemeinnützig anerkennt." Der Vorstand wird in der kommenden Vorstandsitzung dieses Thema ausführlich behandeln. "Es liegt nun an uns ausführlich zu erläutern, warum wir unseres Erachtens doch gemeinnützige Zwecke verfolgen", so der Vorstandsvorsitzende.